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Fundbüro
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Fundsachen die im Rathaus abgegeben werden, werden im BürgerBüro bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.
Geld wird bis zu einem Jahr aufbewahrt.
Erforderliche Unterlagen:
Gegebenfalls Beweisstücke, dass es sich um Ihre Fundsache handelt.
Gebühren:
Der Finder hat nach einem halben bzw. nach einem Jahr Anspruch auf die Fundsache. Jedoch fällt dann eine Verwaltungsgebühr an.
| Bei einem Wert bis 50,00 Euro | 2,50 Euro |
| 50,00 bis 250,00 Euro | 5,00 Euro |
| 250,00 bis 500,00 Euro | 10,00 Euro |
| über 500,00 Euro | 20,00 Euro |
Wird die Fundsache abgeholt so kann der Finder auf einen Finderlohn bestehen.
Er muss sich jedoch selber mit dem Abholer in Verbindung setzen. Dies kann er über das BürgerBüro erledigen.
Finderlohn:
| bis 50,00 Euro | kein Finderlohn |
| bis 500,00 Euro | 5% des Wertes |
| über 500,00 Euro | 3% des Wertes |




