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Fundbüro

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Fundsachen die im Rathaus abgegeben werden, werden im BürgerBüro bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.
Geld wird bis zu einem Jahr aufbewahrt.
 

Erforderliche Unterlagen:

Gegebenfalls Beweisstücke, dass es sich um Ihre Fundsache handelt.

Gebühren:

Der Finder hat nach einem halben bzw. nach einem Jahr Anspruch auf die Fundsache. Jedoch fällt dann eine Verwaltungsgebühr an.
Bei einem Wert bis 50,00 Euro 2,50 Euro
50,00 bis 250,00 Euro 5,00 Euro
250,00 bis 500,00 Euro 10,00 Euro
über 500,00 Euro 20,00 Euro


Wird die Fundsache abgeholt so kann der Finder auf einen Finderlohn bestehen.
Er muss sich jedoch selber mit dem Abholer in Verbindung setzen. Dies kann er über das BürgerBüro erledigen.
Finderlohn:
bis 50,00 Euro kein Finderlohn
bis 500,00 Euro 5% des Wertes
über 500,00 Euro 3% des Wertes

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