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Schankerlaubnis
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (Schankerlaubnis - Gestattung). Der Antrag ist 14 Tage vor der Veranstaltung beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr einzureichen.
Gebühren:
Die Gebühr berechnet sich nach der Anzahl der Tage und dem Umfang der Schankflächen.




