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Unterschriftsbeglaubigungen

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Das BürgerBüro ist für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück
  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.
 

Gebühren:

Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der Gebühr beträgt für die erste Unterschrift 5,00 €, für jede weitere 2,50 € (desselben Dokumentes).

Informationen auf service-bw.de

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