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Unterschriftsbeglaubigungen
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Das BürgerBüro ist für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück
- zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.
Gebühren:
Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der Gebühr beträgt für die erste Unterschrift 5,00 €, für jede weitere 2,50 € (desselben Dokumentes).




