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Kinderpass
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Ein Kinderpass kann für Kinder ab der Geburt zunächst mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt werden. Er kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Antragsteller sind die Eltern (Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
ODER:
Der sorgeberechtigte Elternteil (Ausweis oder Pass sowie rechtskräftigen Sorgerechtsnachweis vorlegen). Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
ODER:
Der Vormund (Ausweis oder Pass und Bestallungsurkunde vorlegen). Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
ODER:
Der sorgeberechtigte Elternteil (Ausweis oder Pass sowie rechtskräftigen Sorgerechtsnachweis vorlegen). Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
ODER:
Der Vormund (Ausweis oder Pass und Bestallungsurkunde vorlegen). Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung beträgt 13 Euro, jede Verlängerung oder Änderung beträgt 6 Euro. Für die Verlängerung ist ein Antrag erforderlich, der von den oder dem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Kinderausweise (grün) können grundsätzlich nicht mehr verlängert werden.
Die bisher erteilten Kinderreisepässe (rot) und Kinderausweise (grün), die vor dem 01.11.2007 bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres bzw. 16. Lebensjahres erstmalig ausgestellt worden sind, behalten die jeweils eingetragene Gültigkeit.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes, bei Geburt im Ausland zusätzlich Übersetzung
- 1 Passfoto (Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel) aus neuester Zeit)
- Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- ab schreibfähigem Alter des Kindes ist auch dessen persönliche Unterschrift erforderlich
Gebühren:
13,00 Euro für Erstausstellung
6,00 Euro für Verlängerungen und Änderungen
6,00 Euro für Verlängerungen und Änderungen




