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Personalausweise

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Deutsche im Sinne des Art. 116, Abs. 1 GG unterliegen mit Vollendung des 16. Lebensjahres der Ausweispflicht. Der Personalausweis gilt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei Geburt im Ausland zusätzlich Übersetzung
  • Bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis (grün)/Kinderpass (rot)
  • Passfoto (wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel) aus neuester Zeit
  • Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (eventuell mit Sorgerechtsnachweis)
  • Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde

Gebühren:

8,00 Euro. Der Erstantrag bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist gebührenfrei.

Informationen auf service-bw.de

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