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Personalausweise
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Deutsche im Sinne des Art. 116, Abs. 1 GG unterliegen mit Vollendung des 16. Lebensjahres der Ausweispflicht. Der Personalausweis gilt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei Geburt im Ausland zusätzlich Übersetzung
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis (grün)/Kinderpass (rot)
- Passfoto (wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel) aus neuester Zeit
- Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (eventuell mit Sorgerechtsnachweis)
- Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde
Gebühren:
8,00 Euro. Der Erstantrag bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist gebührenfrei.




