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Reisepässe

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Deutsche im Sinne des Artikels 116, Abs. 1 GG, die über eine Auslandsgrenze ausreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Für touristische Aufenthalte in den EU-Mitgliedstaaten genügt in der Regel der Personalausweis.
Die Gültigkeitsdauer beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Seit 01. November 2007 gibt es die neuen biometrischen Reisepässe der II. Generation, in denen in einem Chip neben dem Gesichtsbild auch Fingerabdrücke digital gespeichert sind. Damit ist ein hoher Sicherheitsstandard gegen Fälschung und Missbrauch gewährleistet.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei Geburt im Ausland zusätzlich Übersetzung
  • alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (grün), soweit vorhanden oder Personalausweis
  • Passfoto (Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel) aus neuester Zeit
  • Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (eventuell Sorgerechtsnachweis).
  • Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde

Gebühren:

Pass mit Gültigkeitsdauer von 10 Jahren 59,00 Euro
Bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro

Informationen auf service-bw.de

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