Sie sind hier: Startseite. Bürgerservice. Reisepässe
Reisepässe
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Deutsche im Sinne des Artikels 116, Abs. 1 GG, die über eine Auslandsgrenze ausreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Für touristische Aufenthalte in den EU-Mitgliedstaaten genügt in der Regel der Personalausweis.
Die Gültigkeitsdauer beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Seit 01. November 2007 gibt es die neuen biometrischen Reisepässe der II. Generation, in denen in einem Chip neben dem Gesichtsbild auch Fingerabdrücke digital gespeichert sind. Damit ist ein hoher Sicherheitsstandard gegen Fälschung und Missbrauch gewährleistet.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, bei Geburt im Ausland zusätzlich Übersetzung
- alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (grün), soweit vorhanden oder Personalausweis
- Passfoto (Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel) aus neuester Zeit
- Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (eventuell Sorgerechtsnachweis).
- Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde
Gebühren:
Pass mit Gültigkeitsdauer von 10 Jahren 59,00 Euro
Bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
Bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro




