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Fischereischeine

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Der Fischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz zuständige Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Baden-Württemberg. Er wird grundsätzlich als Jugendfischereischein und als Lebensfischereischein ausgestellt. Der Lebensfischereischein ist jedoch nur gültig, wenn die Fischereiabgabe entrichtet wurde. Diese beträgt pro Kalenderjahr 6 Euro und kann entweder für ein, fünf oder 10 Jahre im Voraus entrichtet werden. Für den Jugendfischereischein wird keine jährliche Abgabe erhoben.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis/Sachkundenachweis
  • Personalausweis/Reisepass
  • Passfoto

Gebühren:

24,00 Euro (erstmalige Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit einschl. Verwaltungsaufwand für die erstmalige Erhebung der Fischereiabgabe)
24,00 Euro (Ausstellung eines Jugendfischereischeines)
12,00 Euro (Verlängerung eines Jugendfischereischeines)
24,00 Euro (Ausstellung eines Ersatzfischereischeines)
05,00 Euro Separate Erhebung der Fischereiabgabe einschl. Eintrag im Fischereischein
06,00 Euro Fischereiabgabe pro Jahr für den Lebensfischereischein

Informationen auf service-bw.de

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