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Abmeldung
| Zuständig: | Rechts- und Ordnungsamt BürgerBüro |
|---|---|
| Anschrift: | Rathausplatz 4 77933 Lahr |
| Tel.: | 07821/910-0333 |
| Fax: | 07821/910-0444 |
| E-Mail: | buergerbuero@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Mo. | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Di. | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Mi. | 08:00 bis 13:00 Uhr |
| Do. | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Fr. | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Sa. | 09:00 bis 13:00 Uhr |
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr einwohnerrechtlich abmelden. Sobald Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden, teilt diese Ihrem bisherigen Wohnort mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie jedoch ins Ausland verziehen, müssen Sie sich wie bisher bei Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und zwar auch dann, wenn Sie nur eine Nebenwohnung aufgeben, ohne dass Sie eine neue Nebenwohnung begründen.




