Kopfnavigation:

Stadt Lahr online:

Zur Hauptnavigation . Direkt zum Inhalt . zur Kopfnavigation . zur Suche


RSS-Icon Twitter-Icon | Presse | Kontakt | Impressum | Inhaltsverzeichnis | DeutschEnglishFrançais

Access Key 0 . Access Key 1 . Access Key 3 . Access Key 5

Inhalt:

Sie sind hier:   Startseite. Bürgerservice. Abmeldung

Abmeldung

Zuständig: Rechts- und Ordnungsamt
BürgerBüro
Anschrift:Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel.:07821/910-0333
Fax:07821/910-0444
E-Mail:buergerbuero@lahr.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 bis 18:00 Uhr
Di. 08:00 bis 18:00 Uhr
Mi. 08:00 bis 13:00 Uhr
Do. 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa. 09:00 bis 13:00 Uhr
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr einwohnerrechtlich abmelden. Sobald Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden, teilt diese Ihrem bisherigen Wohnort mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie jedoch ins Ausland verziehen, müssen Sie sich wie bisher bei Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und zwar auch dann, wenn Sie nur eine Nebenwohnung aufgeben, ohne dass Sie eine neue Nebenwohnung begründen.
 

Informationen auf service-bw.de

zum Seitenanfang | drucken | versenden


Fusszeile:

Startseite | Stadt & Stadtteile | Rathaus & Politik | Bürgerservice | Wirtschaft | Tourismus | Sport & Freizeit | Bildung & Soziales | Kultur | Umwelt & Verkehr




zurück nach oben.zurück zur vorherigen Seite