Kopfnavigation:

Stadt Lahr online:

Zur Hauptnavigation . Direkt zum Inhalt . zur Kopfnavigation . zur Suche


RSS-Icon Twitter-Icon | Kontakt | Impressum | Inhaltsverzeichnis 

Access Key 0 . Access Key 1 . Access Key 3 . Access Key 5

Inhalt:

Sie sind hier:   Startseite. Bürgerservice. Abmeldung

Abmeldung

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr einwohnerrechtlich abmelden. Sobald Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden, teilt diese Ihrem bisherigen Wohnort mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie jedoch ins Ausland verziehen, müssen Sie sich wie bisher bei Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und zwar auch dann, wenn Sie nur eine Nebenwohnung aufgeben, ohne dass Sie eine neue Nebenwohnung begründen.
 

Informationen auf service-bw.de

zum Seitenanfang | drucken | versenden


Fusszeile:

Sulz | Sulz-Info | Ortschaftsrat | Ortsverwaltung | Tourismus & Freizeit | Vereine | Veranstaltungen




zurück nach oben.zurück zur vorherigen Seite