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Beglaubigungen

Zuständig: Ortsverwaltung Sulz
Anschrift:Lahrer Straße 18
77933 Lahr-Sulz
Tel.:07821/983570
Fax:07821/983572
E-Mail:ovsulz@lahr.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Benötigen Sie von amtlichen Akten oder Ihren privaten Schriftstücken (z.B. Zeugnisse, Bescheide, nicht jedoch Personenstandsurkunden) beglaubigte Mehrfertigungen? Dann können Sie die Originale zusammen mit von Ihnen gefertigten Kopien im BürgerBüro vorlegen. Dort werden die Kopien anhand der Originale beglaubigt. Mit dieser amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die gefertigten Kopien mit den von Ihnen vorgelegten Originalen/Urschriften übereinstimmen.
 

Gebühren:

Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der Gebühr beträgt 1,50 Euro.

Informationen auf service-bw.de

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auch zuständig für diese Dienstleistung

 

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