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Beglaubigungen
| Zuständig: | Ortsverwaltung Sulz |
|---|---|
| Anschrift: | Lahrer Straße 18 77933 Lahr-Sulz |
| Tel.: | 07821/983570 |
| Fax: | 07821/983572 |
| E-Mail: | ovsulz@lahr.de |
Öffnungszeiten:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Benötigen Sie von amtlichen Akten oder Ihren privaten Schriftstücken (z.B. Zeugnisse, Bescheide, nicht jedoch Personenstandsurkunden) beglaubigte Mehrfertigungen? Dann können Sie die Originale zusammen mit von Ihnen gefertigten Kopien im BürgerBüro vorlegen. Dort werden die Kopien anhand der Originale beglaubigt. Mit dieser amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die gefertigten Kopien mit den von Ihnen vorgelegten Originalen/Urschriften übereinstimmen.
Gebühren:
Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der Gebühr beträgt 1,50 Euro.




